Reisesicherheit

  • Mitarbeiterschulungen nach Bedarf als Nachweis der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers 241Abs.2, 617-619 BGB
  • Für Unternehmen kann es von elementarer Wichtigkeit sein, länderspezifisch Erkenntnisse über politische, gesellschaftliche, ökonomische und soziale   Rahmenbedingungen bei der Entsendung ihrer Mitarbeiter zu haben
  • Länderspezifische Risikoanalyse:
    • Pandemien
    • Straßenkriminalität
    • Bewaffnete Überfälle
    • Terroristische Anschläge
    • Entführung und Erpressung
      Industriespionage
    • Naturkatastrophen
  • Alarmpläne für eine schnelle Intervention, Evakuierung und Rückholung im akuten  Krisenfall.
  • Krisenmanagement in der Ausnahmesituation
  • Evakuierung auf dem Land-, Luft- oder Seeweg